Genossenschaftlich.

Die Genossenschaft ist die am besten geeignete Rechtsform für gemeinschaftlich wohnende und handelnde Menschen, die auch das gemeinsame Wirtschaften zum Ziel haben. Das erworbene und geschaffene Vermögen gehört allen Mitgliedern. Das gemeinschaftliche Wirtschaften schafft durch das Zusammenlegen von Kräften, Mitteln und Möglichkeiten Vorteile für alle.
Auf der Ebene des Zusammenlebens stellt die Genossenschaft aus unserer Sicht die richtige Mischung zwischen dem Zuwenig an Gemeinschaft in einem normalen Mietshaus und den erzwungenen Gemeinsamkeiten einer WG oder Kommune dar: gemeinsam mit Anderen, aber in den eigenen vier Wänden.
Gemeinschaftsräume sowie der gemeinschaftlich genutzte Garten bieten den Bewohnern im späteren Wohnalltag einen Rahmen für nachbarschaftliche Kommunikation und gemeinsame Aktivitäten.

Generationsübergreifend.

Generationsübergreifendes Wohnen ermöglicht es den Genossenschaftsmitgliedern, das Gebäude in Familienverbänden, Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen zu bewohnen und auch bei sich ändernden Lebensumständen in ‚ihrem Haus‘ wohnen zu bleiben. Beides wird durch die unterschiedlichen Größen (zwischen 50 und 125 qm) der insgesamt 30 Wohnungen garantiert. Vor allem aber wirkt das genossenschaftliche Wohnen mit seiner stärkeren Gemeinschaftsausrichtung Vereinsamungsgefahren entgegen und sichert über die Altersmischung den Kontakt zur Lebensrealität für alle Beteiligten.
Das derzeit jüngste Mitglied der Genossenschaft ist 6 Monate alt, das älteste 68 Jahre. Von Singles (mit und ohne Kindern) über kinderlose Paare bis hin zur vielköpfigen Familie sind verschiedenste Lebensentwürfe vertreten.

Bezahlbar.

Der Bau eines Mehrfamilienhauses in Form einer Genossenschaft mindert das finanzielle Risiko für die Beteiligten deutlich. In unserem Finanzierungsmodell zeichnet jede/r einen Genossenschaftsanteil in Höhe von 30% der Gesamtkosten - das Startkapital der Genossenschaft. Der individuelle Anteil errechnet sich aus dem für alle gleichen Festpreis in Höhe von 643 € pro Quadratmeter gewünschte Wohnfläche. Dieser wird bei einem eventuellen Ausstieg aus der Genossenschaft zurückgezahlt.
Ab Einzug zahlt dann jede Wohneinheit ein Nutzungsentgelt von 12 € pro Quadratmeter und Monat (Warmmiete). Wenn das Bauprojekt nach etwa 25 Jahren vollständig finanziert ist, sinkt dieser Betrag auf die reinen Betriebs- und Verwaltungskosten in Höhe von voraussichtlich ca. 3 € pro Quadratmeter.